Eigentümer und Betreiber sind nach OR Art. 58 verpflichtet, die Standsicherheit von ihren Masten auf ihrem Grundstück oder Gelände zu garantieren. Durch diese Werkeigentümerhaftung stehen Sie im Ereignisfall in der Verantwortung.
Für Laien ist es grundsätzlich nicht möglich, die Konformität einer Anlage zu beurteilen. Dabei spielen unterschiedliche Windverhältnisse eine zentrale Rolle: Abhängig des Standorts (Windzone) und der Umgebung (Geländekategorie) unterscheiden sich daher die Anforderungen an Masten.
Nebst der Dimensionierung, Last und Alterung der Masten, gilt es die oben genannten zwei Parameter – Windzone und Geländekategorie – bei der Beurteilung der Standsicherheit unbedingt zu berücksichtigen.
Zusätzlich unterscheiden sich die konkreten Anforderungen für den Nachweis einer Standsicherheitsprüfung je nach Art der Anlage. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, gerne unterstützen wir sie dabei.
Sind Sie sich nicht sicher, ob und wie Sie Ihre Infrastruktur oder Masten testen sollen? Wir beraten Sie in einem unverbindlichen Gespräch gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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