Funkantennen, Kameramasten oder Fahnenstangen stehen selten im Mittelpunkt regelmässiger Kontrollen – deren Gefahrenpotentiale werden daher häufig unterschätzt und die Eigentümerhaftpflicht nicht wahrgenommen. Eine belegbare und reproduzierbare Prüfung vermittelt Sicherheit und stellt eine langfristige Nutzung sicher.
Sondermasten werden erfahrungsgemäss nur nach ihrer primären Funktion geprüft. Belegbare Aussagen über die Standsicherheit fehlen oft:
Ihrer Betreiberhaftpflicht erfüllen Sie mit einer einzigen Messung.
Betrachtung des kompletten Mastzustands inkl. Gründung.
mit unserem etablierten System getestete Masten.
Viele Prüfverfahren auf dem Markt, zum Beispiel die visuelle Prüfung, diverse Mast-Biegeverfahren oder die Ultraschall-Messung, weisen gewichtige Defizite auf: Die Resultate sind nicht reproduzierbar, die Messungen nicht zerstörungsfrei oder sie liefern keine gesamtheitliche Aussage über den Zustand der Mastinfrastruktur.
Daher setzt die SPET für die Prüfung Ihrer Masten auf ein akkreditiertes Messverfahren. Gegenüber anderen Vorgehensweisen ergeben sich folgende Vorteile:
Lückenlose Dokumentation des gesamten Mastzustands für den Gesetzgeber
Zerstörungsfreie und umweltfreundliche Prüfung der Masten ohne Flurschäden
Konkrete Sanierungsvorschläge und Angabe der Restlebensdauer
Reproduzierbarer Nachweis der Lage- und Tragsicherheit
Keine logistische Vorbereitung und Begleitung während der Messung notwendig
1-Mann-System auch an schwer zugänglichen Stellen einsetzbar
Mobilfunkantennen sind mit enormer Last versehen und oft extremen Wind- und Wetterbedingungen ausgesetzt. Erkennen Sie deshalb Schäden frühzeitig und verlängern Sie die Lebensdauer der Anlagen dadurch um Jahre.
Überwachungskameras dienen der öffentlichen und privaten Sicherheit. Die Anlagen sind oft schlicht konzipiert und unauffällig positioniert, nicht selten stehen sie auf weichem Untergrund. Darum sollten diese Anlagen regelmässig und fachkundig auf deren Standsicherheit überprüft werden.
Fahnenmasten weisen exakt die gleichen Eigenschaften wie Elektrotragwerke auf. Deshalb sind Betreiber für die Standsicherheit von Fahnenmasten zuständig und müssen die Haftpflicht und Instandhaltung jederzeit wahrnehmen. Die SPET hilft Ihnen dabei.
Der grosse und vielfältige Erfahrungsschatz der SPET ermöglicht die Prüfung der Standsicherheit von Lastelementen unterschiedlichster Art. Nebst einer Vielzahl an Elektrotragwerken gehören auch Anzeigetafeln, Werbebanner und Kunstwerke dazu.
Eine Prüfung direkt nach der Installation von Sondermasten gibt Ihnen als Bauherr die Sicherheit, dass die Installation korrekt durchgeführt wurde. Analog zur elektrischen Abnahme (SiNa) wird durch uns eine mechanische Abnahme durchgeführt.
Im ersten Schitt erfolgt das einmalige, ganzheitliche Erfassen und Vermessen des Mastens (Länge, Durchmesser, Konizität, Material, Installation etc.).
Anschliessend bringt unser Techniker ein Schwingungssensor, der Schwingungen in allen drei Richtungen des Raumes erfassen kann, mittels Spanngurt am Messobjekt an.
Im dritten Schritt wird der Masten zum Schwingen angeregt, indem der Prüfspezialist dem Masten manuell, ohne maschinelle Einwirkung einen kurzen Impuls gibt.
Anhand vorgegebener Normen (DIN EN 40-x-x), der Positionierung sowie der Geländekategorie des Mast-Standorts berechnet das System die notwendige Widerstandsfähigkeit des Mastes und vergleicht diese mit der erfassten Mastgeometrie.
Sind Sie sich nicht sicher, ob und wie Sie Ihre Infrastruktur oder Masten testen sollen? Wir beraten Sie in einem unverbindlichen Gespräch gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Beratung anfragen